Mehr Kundenfreundlichkeit bei E-Ladestationen
Der PKW-Verkehr ist für 40% der Treibhausgasemissionen in Wien verantwortlich. Eine Elektrifizierung des Individualverkehrs ist zwingend notwendig, um die Klimaziele der Stadt Wien erreichen zu können. Die Bundesregierung hat das Ziel vorgegeben, dass ab 2030 mehr als 50% der neu zugelassenen PKWs Elektroautos sein müssen. Laut Studien ist ein kundenfreundliches Abrechnungssystem die Grundvoraussetzung, um diesen Umstieg bei den KundInnen zu erzielen. Mit einer Novelle der AFI-Richtlinie will die Europäische Union den regulatorischen Rahmen dafür jetzt setzen.
Hintergrundinformationen
Neben dem Ausbau privater Ladeinfrastruktur ist ein flächendeckendes öffentliches Ladenetz ein wesentlicher Faktor für den Durchbruch der Elektromobilität. Die kundenfreundliche und nachvollziehbare Verrechnung der geladenen Energie ist ein zentrales Kundenbedürfnis. Mit der Novelle der AFI-Richtlinie soll genau das sichergestellt werden – über die gesamte EU hinweg.
„Neben dem Laden am Wohn- und Arbeitsort ist die öffentliche Ladeinfrastruktur ein Schlüsselelement für den Hochlauf der E-Mobilität und insbesondere für die NutzerInnenakzeptanz. In Österreich ist sie bereits gut ausgebaut. Darüber hinaus sind transparente Preisgestaltungen, einheitliche Vorgaben für das grenzüberschreitende Laden, faire Roaming-Bedingungen, das Ausweisen der geladenen Energiemenge per kWh und ein schnelles Bezahlen per Bankomat- oder Kreditkarte essentiell für KundInnen. Kurz gesagt, das öffentliche Laden muss europaweit so unkompliziert werden wie Bargeld abzuheben.“
Unsere Forderungen
Für die KundInnen stellen undurchsichtige Verrechnungssysteme, komplexe Bezahlmethoden oder inkompatible Systeme nach wie vor ein großes Hemmnis für den Kauf eines Elektroautos dar. Mit der Novelle der AFI-Richtlinie können diese beseitigt und europaweit vereinheitlicht werden.