Projekt Beschreibung
Neue Netzreserve sichert Energiewende ab
Am 10. Dezember 2020 wurde die neue Regelung zur Netzreserve beschlossen.
Die APG berechnet künftig in einer Systemanalyse den Bedarf für eine Ausschreibung.
Die Teilnahme von KWK-Anlagen sichert eine günstige Versorgungssicherheit.
11. Dezember 2020
Darum wird eine Netzreserve benötigt
Die gesicherte Versorgung der Menschen in Österreich mit Strom muss die oberste Maxime der Energiepolitik sein. Das Ziel der 100%igen bilanziellen Stromversorgung durch erneuerbare Energie erfordert ausreichende Ausgleichs- und Regelenergiekapazitäten, um die Angebotsschwankungen der volatilen Erneuerbaren auszugleichen. Die Regelungen in der Netzreserve sollen dafür sorgen, dass die dafür benötigten Kapazitäten bereitstehen. Ursprünglich war die Anpassung der Netzreserve im EAG-Paket vorgesehen. Da sich dieses auf das Frühjahr 2021 verzögert, wurde die Adaptierung nun vorgezogen.
So funktioniert die neue Netzreserve
Betreiber von Erzeugungsanlagen größer 20 MW müssen zukünftig eine temporäre, temporäre saisonale oder endgültige Stilllegung ihrer Anlage verpflichtend anzeigen. Der Regelzonenführer (APG) berechnet auf dieser Basis in einer Systemanalyse die erforderliche Leistung für die Netzreserve. Dabei werden neben den angezeigten Stilllegungen auch Netzausbau, Demand Management und klimatische Einflüsse berücksichtigt. Der so festgestellte Bedarf wird ausgeschrieben, wobei sich neben heimischen Kraftwerken auch Aggregatoren und europäische Betreiber bewerben dürfen. Erzeugungsanlagen dürfen jedoch nur dann bezuschlagt werden, wenn ihre Emissionen nicht mehr als 550 g CO2 je kWh Elektrizität betragen und keine radioaktiven Abfälle entstehen.
Ausschreibung soll Kosteneffizienz sichern
Zugelassene Anbieter können drei Arten von Produkten anbieten: Netzreserveverträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren, einer Laufzeit von einem Jahr sowie saisonale Netzreserveverträge. Die eingelangten Angebote werden auf Basis eines Referenzwertes überprüft. Sollte ein Angebot diesen Referenzwert signifikant überschreiten, hat der Regelzonenführer diese Überschreitung der Regulierungsbehörde zu melden. Auf Grundlage der zugelassenen Angebote hat der Regelzonenführer nun jene Angebote auszuwählen, die es ermöglichen, den Netzreservebedarf möglichst günstig zu decken.
Stilllegungsverbot kommt
Zum ersten Mal gibt es in Österreich nun auch Reglungen zu einem Stilllegungsverbot. Wenn der von der APG festgestellte Bedarf nicht über das System der Netzreserve gedeckt werden kann, kann die Regulierungsbehörde (E-Control) Unternehmen verpflichten, Anlagen trotz angezeigter Stilllegung in Betrieb zu halten. Den Unternehmen werden Teile der dadurch entstandenen Kosten abgegolten.
Bedeutung von KWK-Anlagen für die Netzreserve
Die Zahl der KWK-Einsätze zur Netzstabilisierung haben sich in den vergangenen Jahren verzehnfacht. Allein seit Oktober 2018 waren die KWK-Anlagen der Wien Energie im Rahmen des Engpassmanagements der APG mehr als 240 Mal im Einsatz. Dabei hat die Kraft-Wärme-Kopplung ihre Eignung zur Bewältigung von Engpässen eindrucksvoll bewiesen. Die Verfügbarkeit dieser hochflexiblen Technologie mit höchster Brennstoffeffizienz ist zur Wahrung der Versorgungssicherheit und somit für die Netzreserve unabdingbar. KWK-Anlagen sind zudem die günstigste Möglichkeit zur Bereitstellung der Netzreserve, da sie in den Wintermonaten durch die Erfordernisse der Wärmeversorgung ohne Zahlungen aus der Netzreserve das System stützen können.
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