Projekt Beschreibung
Für ein sauberes und wettbewerbsfähiges Europa
Am 11. März 2020 präsentierte die EU-Kommission mit ihrem neuen Aktionsplan für eine EU-Kreislaufwirtschaft einen weiteren wichtigen Baustein des European Green Deal.
Der Aktionsplan betrachtet den Lebenszyklus von Produkten und Materialien, da die Hälfte der gesamten CO2-Emissionen aus deren Rohstoffgewinnung und –verarbeitung stammt.
Die Kommission möchte die europäischen Städte dabei unterstützen die Recyclingquoten von 50% zu erreichen.
17. März 2020
Die EU-Wirtschaft (sauber) stärken
Die Europäische Kommission hat am 11. März 2020 einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Grundsätzlich sollen mit den Maßnahmen die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger gemacht, die VerbraucherInnen gestärkt und zusätzlich der Weg in eine ökologischere Zukunft geebnet werden. Durch Rechtsvorschriften soll die Verwendung von Einwegprodukten eingeschränkt und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.
Recycling statt Abfallexport
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass in den letzten zehn Jahren Abermillionen Tonnen Abfälle aus Europa in Nicht-EU Länder exportiert wurden, in denen oftmals nicht ausreichend auf eine ordnungsgemäße Abfallbehandlung geachtet wird. Sie möchte daher Maßnahmen ergreifen, welche die Abfallproblematik der EU nicht auf Drittländer verlagert. Damit soll der Recyclingmarkt der EU gestärkt und die Umsetzung bereits bestehender Gesetze im Abfallbereich vorangetrieben werden. Beim Thema Mülltrennung kündigte die Kommission an, Möglichkeiten eines EU-weiten harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung und Kennzeichnung von Abfällen zu prüfen. Entsprechende Vorschläge sollen 2022 vorgestellt werden. Im Einklang mit der am 11. März veröffentlichen EU-Industriestrategie soll auch eine Überprüfung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) erfolgen. Aspekte des Kreislaufprinzips sollen ebenfalls in künftige Referenzdokumente zu den Besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) einfließen. Diese Maßnahme ist ab 2021 vorgesehen.
Ausstieg aus der Deponierung vorantreiben
Die Stoßrichtung der EU-Kommission geht ganz klar in Richtung Wiederverwertung jener Produktgruppen mit dem größten ökologischen Fußabdruck wie beispielsweise Elektronik, Batterien, Bauwirtschaft und Verpackungen. Die Problematik der Ausfuhr von Abfällen in Drittstaaten wird im Maßnahmenkatalog angesprochen, jedoch darf der Umgang mit gefährlichem und nicht-wiederverwertbarem Abfall auch nicht außer Acht gelassen werden. In diesen Drittländern werden Abfälle unsachgemäß auf Deponien gelagert und emittieren Deponiegase wie CH4 und CO2.
Da in Österreich unbehandelte Abfälle nicht einfach deponiert werden dürfen, werden die in nicht-wiederverwertbaren Abfällen enthalten Schadstoffe unter maximalem Wirkungsgrad in Müllverbrennungsanlagen zerstört und durch eine ausgereifte Abgasreinigungstechnologie vermieden. Die Müllverbrennungsanlage Spittelau leistet auf diese Weise sowohl zur Wiener Abfallwirtschaft als auch zur Kreislaufwirtschaft einen zentralen Beitrag.
Abfallbehandlung in Städten forcieren
Auch zur Abfallbehandlung in Städten wurden einige Überlegungen angestellt. Im Aktionsplan wird für die Städte das Ziel definiert, den Hausmüll bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Darüber hinaus will die Kommission zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Recyclingquoten von 50% zu erreichen. Neben finanziellen Unterstützungen sollen Plattformen, Initiativen und Netzwerke für den notwendigen Know-how-Austausch sorgen.
Kreislaufwirtschaft bei Klimaschutz berücksichtigen
Weiters sollen die Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Klimaziele untersucht werden. Zusätzlich sollen auch die nationalen Energie- und Klimapläne dahingehend beurteilt werden, wie sehr die Notwendigkeit der Kreislaufwirtschaft darin berücksichtigt wurde. Sollte die Kommission der Meinung sein, dass seitens der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend Maßnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft getroffen werden, will sie entsprechende Sanktionen setzen.
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